Mitgliedsbeiträge und Kündigung

Eine Mitgliedschaft kann in unserem Verein von Jedermann ( … und „Jederfrau“) jederzeit begonnen werden.

Unsere Beiträge setzten sich aus unterschiedlichen Positionen zusammen. Diese werden bei uns grundsätzlich nur per Bankeinzug entrichtet. Die Monatsbeiträge werden jeweils zu Beginn eines Quartals eingezogen. Nachfolgend eine Übersicht über die einzelnen Positionen:

Gesamtkosten je Monat

Alter bis 14 JahreAlter ab 14 JahreBuchungsintervall
6,50 Euro11,00 EuroJe Quartal
Der Monatsbeitrag zzgl. der Abteilungsumlage stellt die Gesamtkosten je Monat dar!

Monatsbeiträge

Alter bis 14 JahreAlter ab 14 JahreBuchungsintervall
3,00 Euro6, 00 EuroJe Quartal

Abteilungsumlage

Alter bis 14 JahreAlter ab 14 JahreBuchungsintervall
3,50 Euro5,00 EuroJe Quartal

Über die Mitgliedschaft in unserer Abteilung erfolgt automatisch eine Meldung in der Jiu-Jitsu-Union Nordrhein-Westfalen e.V. Über diese Mitgliedschaft ist es möglich vergünstigt an landesweiten Lehrgängen und Seminaren teilzunehmen. Gleichzeitig wird ein Mitgliedsausweis erstellt, in welchem sowohl die Teilnahmen an diesen Seminaren als auch die abgelgten Prüfungen eingetragen werden. Da es sich hier um einen anerkannten Sportverband handelt, ist es möglich einen Vereinswechsel vorzunehmen oder seine Mitglieschaft eine Zeit lang ruhen zu lassen ohne seine erreichten Graduierungen zu verlieren. Die Verbandsumlage wird jährlich, jeweils zum Beginn des Kalenderjahres, erhoben. Sie beträgt jeweils 14,00 je Mitglied. Eine Unterscheidung nach Altersklasse findet nicht statt!

Jahresumlage: 14,00 Euro

Um die Kosten des Verwaltungsaufwandes für eine neue Mitgliedschaft abzudecken wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben!

Die Möglichkeit eines Familienbeitrags ist in unserer Abteilung gegeben. Ab der 3. Person, die Mitglied wird, erheben wir nachfolgende Beiträge:

Familienbetrag ab der 3. Person

Alter bis 14 JahreAlter ab 14 Jahre Buchungsintervall
1,50 Euro3,00 EuroJe Quartal

Sollte temporär eine passive Mitgliedschaft gewünscht sein, so ist dies möglich. Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist dann nicht statthaft. Es wir ein Monatsbeitrag für passive Mitgliedschaft  in Höhe von 2,50 Euro zzgl. der Abteilungsumlage (siehe oben) erhoben.

Weitere Informationen zu den Beiträgen finden Sie auch in der Finanzordnung des PSV-Unna e.V.!

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bei uns jeweils bis 4 Wochen vor Ende eines Quartals möglich! Die Kündigung bedarf der Schriftform. In dem Kündigungsschreiben sind neben dem Namen und Vornamen natürlich auch das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, zu nennen. Die Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie auch unterschrieben wurde. Das Kündigungsschreiben ist entweder einem Trainer zu übergeben oder an die Geschäftsstelle des Polizeisportvereins zu senden.

Geschäftsstelle Polizeisportverein Unna e.V., Salzweg 47, 59425 Unna